AGBs

Datenschutz

Der Betreiber dieser Seiten nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung und den in unseren nachstehend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen gegebenen Hinweisen.

 

Website

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Fölster-Lebensmittelgroßhandel GmbH

Soweit nicht für den einzelnen Fall ausdrücklich schriftlich andere Abmachungen getroffen sind, gelten die nachstehenden Bestimmungen.

 

  1. Abschluss und Inhalt des Vertrages

Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsannahme durch den Verkäufer freibleibend. Es gelten stets die Verkaufs- 'und Lieferbedingungen des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Käufers einen abweichenden lnhalt haben. Eines ausdrücklichen Widerspruchs des Verkäufers bedarf es nicht. Der Verkäufer behält sich in jedem Falle richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung und glückliche Ankunft der Ware vor. lst die Lieferung dem Verkäufer aufgrund von Behördenmaßnahmen aller Art oder höherer 'Gewalt unmöglich, so kann der Verkäufer vom Vertrage zurücktreten. Irgendein Schadenersatzanspruch steht dem Käufer in diesem Fall nicht zu.

Im Rahmen der Vertragsabwicklung speichern wir unternehmensspezifische Daten (Anschriften, Telefonnummern, Ansprechpartner, Steuernummern, artikelspezifische Daten, Angebote, Rechnungen, Lieferscheine, Zahlungsverkehr) zur Abwicklung der Geschäftsbeziehungen in unserem Hause. Diese Daten werden durch uns ausschließlich für diesen Zweck verwendet und verarbeitet.  

Unser Unternehmen prüft bei Vertragsabschlüssen in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Hanisch KG, Großflecken 36, 24534 Neumünster zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform-Information gem.Art. 14 EU-DSGVO oder unter www.creditreform-neumünster.de/EU-DSGVO

 

  1. Preis

Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Das gleiche gilt bei Kursveränderungen des Euro im Verhältnis zu ausländischen Währungen für Import-Ware.

 

  1. Menge

Für die Mengenangabe gilt die Cirka-Klausel, die den Verkäufer berechtigt, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern. Der Käufer hat bei Lieferung von Frischfleisch einen transportbedingten Gewichtsverlust von bis zu 1,5% als vertragsgemäß zu tolerieren. Maßgebend ist das bei Verladung ermittelte Gewicht.

 

  1. Gefahr

Alle Lieferungen erfolgen auf Grund und, falls nicht frachtfreie Zusendung vereinbart ist, für Rechnung des Käufers.

 

  1. Mängelhaftung

Die Ware ist nach dem Durchschnittsausfall der Gesamtlieferung zu beurteilen. Ist die Ware mangelhaft, so steht dem Käufer - unter Ausschluss aller sonstigen Rechte - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Anspruch auf Minderung zu. Der Verkäufer ist berechtigt, zur Abwehr des Minderungsanspruchs, statt der mangelhaften, mängelfreie Ware zu liefern. Für äußerlich nicht erkennbare Mängel haftet der Verkäufer nicht. Beanstandungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, unter Bezeichnung der Mängel anzuzeigen. Die Frist von 24 Stunden wird durch die Tatsache, dass sie über einen Sonnabend oder Sonntag oder Feiertag läuft, oder an einem dieser Tage endet, nicht berührt. Die Mängelanzeige berechtigt den Käufer nicht, die Annahme der Ware oder die Zahlung zu verweigern oder zu verzögern. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet den Verkäufer von jeder Pflicht zur Gewährleistung. Hält der Käufer die Ware nicht unangebrochen am Bestimmungsort zur Besichtigung zur Verfügung, so verliert er den etwaigen Minderungsanspruch.

 

  1. Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist fällig 10 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Barzahlung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, ab Fälligkeit seiner Forderungen gegen den Käufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Der Verzug tritt in Abweichung von § 286 Abs. 3 BGB bereits 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die auf unsere Konten überwiesenen Beträge gelten erst dann als bei uns eingegangen, wenn wir entsprechende Nachricht von unseren Geldinstituten haben. Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen den Verkäufer, vom Vertrage zurückzutreten oder sofortige Zahlung in bar zu verlangen. Die Erhebung von Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis kann nicht ausgeübt werden, auch kann gegen den Kaufpreis nicht aufgerechnet werden. Soweit bei SEPA-Banklastschriften nicht schriftlich anderslautend vereinbart, gilt dem Verkäufer für seine Vorabankündigung die ihm kürzest mögliche Frist.

 

  1. Verzug

Gerät der Käufer mit einer Leistung aus diesem Vertrag in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten, Schadenersatz für die Nichterfüllung zu fordern, oder die Ware nach Ablauf von 3 Tagen seit Beginn des Verzuges nach seiner Wahl für Rechnung des Käufers freihändig oder öffentlich zu verkaufen, wobei der Käufer dem Verkäufer einen etwaigen Mindererlös im Vergleich zum Kaufpreis zu vergüten hat. Das gleiche gilt, wenn sich der Käufer im Verzugecier Abnahme oder Annahme auch nur eines Teiles der Ware befindet.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist, solange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich - unter Ausschluss der Bestimmungen des § 950 BGB - auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Sollte der Verkäufer durch Verarbeitung das Eigentum verlieren, so besteht Einigkeit darüber, dass der Verkäufer das Eigentum an den verarbeiteten Sachen wieder erwerben und der Käufer sie für den Verkäufer venıvahren soll. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Verkäufers ııur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen enıvirbt der Verkäufer gemäß §§ 947, 948 BGFB Miteigentum. Der Käufer ist nicht berecntigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterlieferung (Kauf, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag oder sonstiger Rechtsgrund) der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten nach Maßgabe des folgenden 'Satzes an den Verkäufer abgetreten, und zwargleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung geliefert wird, ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen, ob sie an einen Abnehmer auf einmal oder nur in Teilpartien oder ob sie an mehrere Abnehmer geliefert wird. Hinsichtlich des Umfanges der Abtretung gilt: Als abgetreten gilt von der Gesamtforderung des Käufers oder aus dem der Weiterlieferung der Vorbehaltsware zugrunde liegenden Schuldverhältnis ein Teil in Höhe des Kaufpreises, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer für die Vorbehaltsware vereinbart worden ist, welche der Käufer auf Grund des genannten Schuldverhältnisses einem Abnehmer liefert. Diese Abtretung gilt in der genannten summenmäßig beschränkten Höhe ohne Rücksicht darauf, ob und gegebenenfalls wann der Käufer die Kaufpreisforderung des Verkäufers für die Vorbehaltsware ganz oder teilweise erfüllt hat. Die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen aufzugeben. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als der seine Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber erfüllt. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit - nach seiner Wahl - freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt. Falls der Verkäufer die Ware auf Grund seines Eigentumsvorbehalts oder aus anderen Gründen zurücknimmt, ist der Käufer zur spesenfreien Rückgabe verpflichtet und haftet für etwaigen Minderwert.

 

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Verladestation. Erfüllungsort für die Zahlung ist Wasbek.